Nachfolgend einige Informationen über die Kameradschaft von der Geburtsstunde bis heute.
Am 24. November 1988 fand die Gründungsversammlung im Offizierheim in Herborn-Seelbach statt. Der erste Vorsitzende war Oberstleutnant a.D. von der Heiden.
Im Rahmen der Jahresabschlussfeier am 09. Dezember 2018 feierte die Kameradschaft ihr 30-jähriges Bestehen.
Unsere Kameradschaft versteht sich als örtliche Interessenvertretung Ehemaliger, Reservisten und Hinterbliebene im Deutschen Bundeswehrverband. Die Mitglieder der Kameradschaft werden gem. Postleitzahlen oder auf eigenen Wunsch zugeordnet.
Unser Betreuungsgebiet umfasst Teile des Westerwaldkreises, Kreis Altenkirchen, Lahn-Dill Kreis und Siegen-Wittgenstein.
Unsere Kameradschaft hat derzeit ca. 310 Mitglieder.
Die Kameradschaft dient der Betreuung ihrer Mitglieder und ist deren Ansprechpartner vor Ort. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen werden vom Vorstand der Kameradschaft, von Mandatsträgern des Bezirks-, des Landes- oder des Bundesvorstandes die Mitglieder über die jeweils aktuelle Verbandspolitik unterrichtet.
Im Rahmen geselliger Veranstaltungen wird der kameradschaftliche Zusammenhalt gepflegt. Eine Betreuung der Mitglieder der Kameradschaft erfolgt auch durch Besuche aus besonderem Anlass (Geburtstage, Ehrungen etc.), im Krankheitsfall und durch Hilfestellung bei besonderen sozialen oder materiellen Nöten sowie bei altersbedingten Erfordernissen.
Um die Kameradschaft mit Leben zu füllen, sind wir auf Ihre Mitarbeit, Rückmeldungen und Vorschläge angewiesen. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
Unsere Kameradschaft ist ein Teil des Bundeswehrverbandes.
Der Bundeswehr Verband ist eine überparteiliche und finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst- und Versorgungsrechts die Interessen von mehr als 200.000 Mitgliedern – Wehrpflichtige, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrad- und Statusgruppen sowie Familienangehörige und Hinterbliebene (ERH) von Soldaten.
Der Bundeswehrverband ist keine Gewerkschaft, das kann man schon daran erkennen, dass kein Mitglied des Verbandes, also z. B. die aktiven Soldaten, ein Streikrecht haben.
Der DBwV bekennt sich zum Prinzip des Staatsbürgers in Uniform, der grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten hat wie jedermann. Das gilt seit dem 14. Juli 1956, als sich erstmals in der deutschen Geschichte Soldaten aller Dienstgradgruppen zur Wahrnehmung ihrer Interessen zusammenschlossen und unmittelbar nach Aufstellung der Bundeswehr in Munster den Deutschen Bundeswehr Verband gründeten.
Der Verband ist auch eine Interessenvertretung in parlamentarischen Gremien. Bundestag und Bundesregierung beteiligen den DBwV als Spitzenorganisation der Soldaten, wenn es um gesetzliche Regelungen geht und die Belange von Soldaten und deren Angehörigen berührt werde. Der Verband nimmt direkt Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament.